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Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Madrid empfiehlt:
- Der Kauf einer Immobilie sollte keinesfalls überstürzt erfolgen ... - ... einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen
Einer Empfehlung der deutschen Botschaft vom Februar 2006 zur Folge sollten ausländische Käufer von Immobilien in Spanien keinesfalls ihre Absichten überstürzen. Sie schreibt in der Einleitung wörtlich: “Das Interesse vieler Deutscher, in Spanien Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zu erwerben, stößt immer wieder auf die Unkenntnis der entsprechenden spanischen Rechtsvorschriften. In folgendem Beitrag werden daher einige wesentliche Grundzüge der geltenden Bestimmungen dargestellt, die naturgemäß nicht vollständig sein können.”
Man sollte nicht auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes verzichten.... Doch lesen Sie bitte selbst den kompletten Beitrag (PDF-Datei), den wir für Sie im Internet entdeckten! |
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